Die Dorfentwicklung in der Dorfregion „von Bierde bis Wittlohe“ befindet sich im zweiten Förderjahr. Das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg, Geschäftsstelle Verden, konnte wieder zahlreiche private und öffentliche Projekte bewilligen, deren Förderung 2019 beantragt wurde. Die Entscheidung über die Förderung einiger weiterer Projekte steht noch aus.
Besonders erfreulich ist, dass die Fördermittel häufig dazu genutzt werden, leerstehende Gebäude zu ‚revitalisieren‘ und Wirtschaftsgebäude umzunutzen. Damit wird den Zielen des Dorfentwicklungsplans entsprochen, statt dem Neubau auf der grünen Wiese vorhandene Bausubstanz zu nutzen, oftmals auch zum Mehrgenerationenwohnen.
Mit Hilfe der Fördermittel wird ebenfalls das Angebot von Ferienwohnungen in der Dorfregion von Bierde bis Wittlohe erweitert und einige Antragsteller verlagern ihren Arbeitsplatz in das sanierte Gebäude.
Hierzu zwei Beispiele: In Bierde hat Familie Scheppelmann ein schlichtes leerstehendes Landarbeiterhaus in ein attraktives Ferienhaus (Foto oben) umgewandelt, das unmittelbar an der Allerniederung nahe der Bierder Koppel liegt. Das kleine Wohnwirtschaftsgebäude hat dabei seinen historischen Charakter behalten.
Familie Spöring plant auf einer Hofstelle in Otersen im ehemaligen Schweinestall barrierefreie Ferienwohnungen anzubieten (Foto unten). Für die Sanierung des ehemaligen Stalls erhält die Familie Fördermittel aus der Dorfentwicklung. Der Umbau ist schon in vollem Gange. Sobald die Türen und Fenster eingebaut sind, wird der landwirtschaftlich genutzte Zweckbau in seinem Erscheinungsbild deutlich aufgewertet sein. Auch dieses Objekt befindet sich in einer landschaftlich äußerst attraktiven Lage unmittelbar am Oterser See.
Förderanträge für 2021 bis 15.9.20 stellen
Für alle, die ebenfalls in den Genuss von Fördermitteln kommen wollen: Bis spätestens zum 15. September müssen die Förderanträge in jedem Jahr beim Amt für regionale Landesentwicklung vorliegen. Aufgrund der Corona-Pandemie wird der diesjährige Antragstichtag möglicherweise auf den 15. Oktober verschoben. Es wird jedoch empfohlen, weiterhin den 15. September als gesetzten Antragstichtag einzuhalten. Da eine Stellungnahme der zuständigen Gemeinde erforderlich ist, müssen die Anträge möglichst zwei Wochen vor dem Stichtag bei der Samtgemeinde Rethem (für die Gemeinde Böhme), bei der Gemeinde Häuslingen oder der Gemeinde Kirchlinteln eingereicht werden.
Folgende Maßnahmen an privaten ortsbildprägenden Altbauten bis 1945 sowie landwirtschaftlich genutzter oder ehemals landwirtschaftlich genutzten Bausubstanz sind förderfähig:
• Erhaltung und Gestaltung des ortsbildprägenden Charakters der „äußeren Hülle“ von Gebäuden inklusive der Wärmedämmung, Konstruktion und Eindeckung des Daches
• Sanierung von Fassaden, Ersatz untypische Fassadenverkleidung, Erneuerung von Fenstern, Türen und Toren
• Umnutzung ehemals landwirtschaftlicher Bausubstanz und die Revitalisierung leerstehender Gebäude
• Gestaltung der Hofräume und des Gartens des Anliegens (auch an neueren Häusern, soweit öffentlichkeitswirksam)
Antragsberechtigt sind alle Eigentümer eines förderfähigen Anwesens der Orte Bierde, Böhme, Altenwahlingen, Kirchwahlingen, Groß Häuslingen, Klein Häuslingen, Ludwigslust, Otersen und Wittlohe. Nutzen Sie also den Sommer, um sich zunächst beraten zu lassen, Kostenangebote einzuholen und den Antragsvordruck auszufüllen.
Die Beratung erfolgt kostenfrei durch Frau Karin Bukies vom Planungsbüro Stadtlandschaft (0511/14391, Karin.Bukies@stadtlandschaft.de). Auch sind Informationen zur Dorfregion „von Bierde bis Wittlohe“ auf den Internetpräsenzen der Samtgemeinde Rethem und der Gemeinde Kirchlinteln sowie des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums (www.ml.niedersachsen.de) zu finden. Hier steht auch der Förderantrag nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung – kurz ZILE – zum Herunterladen zur Verfügung.
Quelle: Pressemitteilung KORIS, Hannover Fotos (3) Karin Bukies, Büro Stadtlandschaft, Hannover