Am 16. November fand im Niedersachsenhof eine Informationsveranstaltung für alle Bürgerinnen und Bürger der Ortschaft Otersen statt, zu der Ortsvorsteher Dieter Bergstedt und Bürgermeister Wolfgang Rodewald eingeladen hatten. Thema war dabei zunächst die Fahrbahnerneuerung der Landesstraße 159 im Bereich der Otersener Dorfstraße (Fährstraße – Ortsausgang Rtg. Ludwigslust). Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr stellte hier die ersten Grobplanungen vor, war aber auch für Hinweise aus der Bevölkerung dankbar.
Finanziert wird die Baumaßnahme durch ein Sondervermögen des Landes Niedersachsen, das für den Zeitraum von 2018 – 2021 vorgesehen ist. Die Maßnahme in Otersen wird für das Jahr 2019 geplant und soll voraussichtlich sechs Monate dauern. Detailplanungen sowie konkrete Hinweise zum Ablauf der Baumaßnahme sowie Behinderungen für die betroffenen Anlieger in dieser Zeit, werden in einer späteren Informationsveranstaltung erläutert.
Die wichtigsten Informationen zur Erneuerung der L 159 zwischen Steinfeld und Ortsausgang in Rtg. Ludwigslust)
- Länge: ca. 750 m
- Breite: 5 Meter Beton-Fahrbahn aus 1954 plus 1 m Rinne / Randpflaster
- Baumaßnahme
- Rückbau der Betonplatten
- Erneuerung Unterbau, mehrschichtig
- neue Asphaltdecke mit Trag- und Deckschicht
- Neue Breite: 6 m, ohne zusätzliche Versiegelung
- Erneuerung des Entwässerungskonzeptes mit 17 neuen Sickermulden (leicht ausgemuldet) im Grünstreifen westlich der L 159 / Ortsdurchfahrt. Hinweis: Die bisherige Entsorgung des Straßen-Oberflächenwassers über Rohre in die Oterser Seen ist nicht mehr zulässig
- Bauzeit: ca. 6 Monate
- voraussichtliche Ausführung: in 2019
Im zweiten Abschnitt des Informationsabends ging es um die Erneuerung des Gehweges, der im Zuge der Straßenarbeiten ebenfalls mit auf der Agenda steht. Hier ist die Gemeinde verantwortlich und stellte in Person von Franziska Zilz die geplante Baumaßnahme sowie in diesem Zusammenhang auch die Straßenausbaubeiträge vor.
In der Gemeinde Kirchlinteln wird dies in der sog. Straßenausbaubeitragssatzung geregelt, die in der Versammlung vorgestellt und auch anhand von Rechenbeispielen näher erläutert wurde. Demnach regelt diese Satzung u.a. über die Grundstückslage, wer im Falle einer Erneuerung berücksichtigungspflichtig ist, d.h. welche Anlieger einen Teil der Kosten gemäß ihrer Grundstücksgröße übernehmen müssen. Generell trägt die Gemeinde 45 % der Kosten für die Erneuerung des Gehwegs, die restlichen 55 % müssen von den Anliegern als Ausbaubeiträge getragen werden. Beim erstmaligen Bau eines Gehweges würden Erschließungsbeiträge in Höhe von 90 % fällig. Die Gemeinde rechnet mit Gesamt-Baukosten für den Gehweg in Höhe von rund 110.000 Euro.
Um für Transparenz zu sorgen, hat die Gemeinde die Präsentation für eine Veröffentlichung im Internet freigegeben (Download Präsentation | F. Zilz vom 16. November 2016).